AGB
Mit der Anmeldung zu einem Aufenthalt erkennt der Gast die nachfolgenden Buchungsbedingungen sowie die Hausordnung als verbindlich an:
1. Anmeldung / Buchung
Der Gast stimmt seinen gewünschten Aufenthalt mit dem Buchungsservice ab. Danach erfolgt eine schriftliche Anmeldung durch den Gast. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch die Food & more GmbH zustande.
Kurzaufenthaltsanfragen bis zu 2 Übernachtungen werden frühestens 6 Wochen vor Beginn des Aufenthalts bestätigt. Eine Buchung für das kommende Jahr kann ab Bekanntgabe der Öffnungszeiten und Preise vorgenommen werden.
Die Buchungsanfrage ist so lange unverbindlich, bis eine Bestätigung durch den Buchungsservice gemäß vorstehendem Absatz erfolgt.
2. Buchungsberechtigter Personenkreis
Buchungsberechtigt sind ausschließlich MitarbeiterInnen und Pensionisten der UniCredit Group und deren Tochtergesellschaften.
Die Buchung kann für die buchungsberechtigte Person, den Gast, mit deren Familienangehörigen und Freunden erfolgen.
3. Haftung des Gastes
Für während seines Aufenthalts an den Objekten und / oder Inventar von ihm verursachte Schäden haftet der Gast. Ebenso haftet der Gast für Schäden, die durch Mitreisende verursacht werden.
4. Haftung der Food & more GmbH
Die Food & more GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Food & more GmbH die Schäden zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Food & more GmbH beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Food & more GmbH beruhen.
Einer Pflichtverletzung der Food & more GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
5. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage gestattet.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung. Abweichungen sind nach Absprache möglich.
7. PKW-Parkplätze
Es bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Gelände des Gästehauses. Durch die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Food & more GmbH besteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gästehauses abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet die Food & more GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt Ziff. 3 Sätze 2–4 entsprechend.
8. Preise / Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise ergeben sich aus beiliegender Preisliste.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie etwa Kurtaxe.
Die Kosten für den gesamten Aufenthalt werden bei Abreise fällig.
9. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Preis für den Aufenthalt nicht eingeschlossen. Es wird empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen.
10. Rücktritt des Gastes / Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Gast
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Food & more GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn im Einzelfall ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Food & more GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Food & more GmbH auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Food & more GmbH in Textform ausübt.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt die Food & more GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Food & more GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Die Food & more GmbH hat jedoch die Einnahmen aus eventueller anderweitiger Vermietung sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen.
Erfolgt keine anderweitige Vermietung, kann die Food & more GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren.
Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück bzw. 70 % des vereinbarten Preises für Übernachtung mit Halbpension zu zahlen.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist.
11. Vergabekriterien
Aktive MitarbeiterInnen mit schulpflichtigen Kindern werden in den Ferienzeiten bevorzugt. Aktive MitarbeiterInnen mit Kleinkindern werden in den Monaten außerhalb der Ferienzeit bevorzugt. Aktive MitarbeiterInnen haben Vorrang vor Pensionisten.
12. Verpflegung
Das Gästehaus bietet Halbpension, bestehend aus Frühstück und Abendessen, an.
13. Sonstiges
Das Aufbewahren bzw. Aufladen von mitgebrachten Akku-Batterien für E-Bikes / E-Roller in den Gästezimmern ist aus brandschutzrechtlichen Gründen verboten.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, München als vereinbart.
Auskunftsrecht nach § 34 BDSG gegeben.